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Privathaftpflicht – ein Neuvertrag kann sich lohnen! 

Neuere Privathaftpflichtversicherungen bieten oft bessere Leistungen als Altverträge. Das bestätigt auch ein aktueller Produktvergleich. Dennoch sollten Versicherte nicht um jeden Preis wechseln, sondern auch mögliche Nachteile beachten.

Privathaftpflichtversicherung vergleichen

Mitunter empfiehlt es sich, die bestehenden Versicherungen daraufhin zu prüfen, ob nicht bessere Angebote auf dem Markt sind. Das gilt zwar nicht für alle Sparten gleichermaßen: Speziell bei Lebens- und Rentenversicherungen bieten Altverträge oft ausgezeichnete Konditionen und einen hohen Zins. Hier kann sich oft glücklich schätzen, wer seine Police seit vielen Jahren hält. Aber gerade bei jenen Versicherungen, wo ein harter Preiskampf zwischen den Wettbewerbern herrscht, lohnt mitunter ein Blick auf Neuerungen.

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So können diese Vergleiche aussehen:

Tarifvergleich für einen Beamten mit Familie Debeka vs DBV Standardtarif

Tarifvergleich WGV vs InterRisk XL 

Vertragscheck HUK Tarif 2004 vs Haftpflichtkasse 2016

Ein Beispiel hierfür ist die Privathaftpflichtversicherung. Hier haben viele Anbieter ihre Tarife in den letzten Jahren überarbeitet – und verbessert. Das bestätigt nun auch die Stiftung Warentest bei ihrem jüngsten Produktvergleich. Demnach bieten aktuelle Haftpflicht-Verträge häufig besseren Schutz als solche aus früheren Zeiten.

Bessere Leistungen für deliktunfähige Kinder

Ein Beispiel für erweiterte Leistungen sind Schäden, die durch Kinder verursacht werden. Zur Erinnerung: In der Regel ist die Privathaftpflichtversicherung eine Familienversicherung. Sie kommt folglich auch für Schäden auf, die durch die eigenen Kinder verursacht wurden. Allerdings gelten Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres als nicht deliktfähig. Folglich haften sie auch nicht, wenn sie anderen hohe Kosten verursachen. Im Straßenverkehr gilt für Kinder sogar eine Altersgrenze von zehn Jahren.

Richtet ein Kind nun einen Schaden an, obwohl es nicht deliktfähig ist, wird die Versicherung zunächst prüfen, ob die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Nur dann erbringt sie eine Leistung – anderweitig bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Das ist ärgerlich, wenn zum Beispiel ein Kind das teure Smartphone des Nachbarn zerbrochen hat, weil es mit dem Rad auf dem Gehsteig fuhr und den Nachbarn anrempelte. Anders jedoch, wenn Schäden durch deliktunfähige Kinder laut Vertrag eingeschlossen sind. Dann erbringt die Versicherung eine Leistung, in der Regel bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstbeitrag.

Hier haben tatsächlich viele Haftpflicht-Versicherer ihren Schutz in den letzten Jahren erweitert und entsprechende Klauseln zum Vorteil ihrer Kunden in die Verträge hineingenommen. Auch die versicherten Summen wurden zum Teil heraufgesetzt. Es lohnt also nachzulesen, ob sich die Bedingungen bei neueren Verträgen verbessert haben.

Gefälligkeitsschäden und geliehene Sachen.

Ein weiteres Beispiel für verbesserte Leistungen: Gefälligkeitsschäden sind in neueren Verträgen oftmals umfangreicher abgesichert. Also zum Beispiel, wenn man einem Freund beim Umzug hilft und dabei die teure Vase zu Bruch geht.

Auch geliehene Sachen sind in den allermeisten Verträgen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Heutige Toptarife haben diesen Leistungsbaustein aber fast immer mit abgesichert.

Nicht um jeden Preis wechseln!

Dennoch sollte man nicht voreilig einen Vertrag kündigen, sondern zuvor schauen, ob ein Wechsel auch Nachteile mit sich bringt. Oder, ob man überhaupt ein Neuvertrag findet – das gilt besonders bei solchen Versicherungssparten, für die Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Hier wirken sich Alter und Vorerkrankungen derart negativ aus, dass man oft deutlich mehr zahlen muss – oder der Antragsteller gar keinen Vertrag findet.

Auch der Service des Versicherers ist ein Punkt, den Verbraucher nicht aus dem Auge verlieren sollten. Wer mit seinem Versicherer bereits gute Erfahrungen gemacht hat, etwa bei der Regulierung eines Schadens, der ist unter Umständen gut beraten, ihm treu zu bleiben. Im Zweifel sollten sich Wechselwillige deshalb von einem Versicherungsfachmann beraten lassen, ob ein Wechsel tatsächlich lohnt. Darüber hinaus bieten mittlerweile manche Tarife eine Update-Garantie an. Kommt es dann zu Leistungsverbesserungen in Neuverträgen, profitieren auch die Bestandskunden davon.

Worauf im Leistungscheck ebenfalls geachtet werden sollte:

  • Prüfen, ob der Vertrag eine Forderungsausfallversicherung hat sowie den Selbstbehalt in dem Bereich und einen rechtlichen Schutz, sodass der Forderungsausfall überhaupt zum tragen kommen kann,
  • Deckungen in den Bereichen vermietet, verpachtete Gegenstände und Gefälligkeitsschäden (Bsp.: mal eben freundlich beim Tragen geholfen, Zack, heruntergefallen und zu Bruch gegangen)

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Autor: Michael Schreiber

Berater für Ärzte

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