Bislang galt: Wer sich aufgrund psychischer Beschwerden in Behandlung begeben hat, konnte entweder gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte abschließen oder nur mit einer Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen. Letzteres ist aber in den allermeisten Fällen nicht zu empfehlen, schließlich sind fast 30% der BU-Fälle auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Unter den Ärzten ist dieser Anteil sogar noch […]
