Rechtsschutzversicherung für niedergelassene Ärzte

Rechtsschutzversicherung für

niedergelassene Ärzte und Ärztinnen

Rechtsschutzversicherung für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen

Als Arzt mit eigener Praxis bist du tagtäglich einem hohen Risiko ausgesetzt, in einen Rechtsstreit zu geraten. Die Kosten für Prozesse, aber auch der dabei entstehende Image-Schaden kann dir und deiner Praxis erhebliche finanzielle Einbußen bringen. Daher ist es sinnvoll, sich mit einer umfangreichen Rechtsschutzversicherung, idealerweise abgestimmt auf deine Bedürfnisse als niedergelassener Arzt, abzusichern. In unserem Artikel kannst du nachlesen, welche Rechtsstreitigkeiten möglich sind und wie du dich umfänglich dagegen schützen kannst.

Wenn du dich definitiv nicht niederlassen möchtest, kannst du dich gerne in unserem Artikel „Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte und Ärztinnen“ schlau machen.

Das wichtigste auf einen Blick

  • Die möglichen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus deiner Niederlassung ergeben können, sind vielfältig.
  • Für niedergelassene Ärzte gibt es besondere Tarife, die optimal auf die Anforderungen einer Selbstständigkeit abgestimmt sind.
  • In der Regel handelt es sich um Kombi-Produkte aus privater und gewerblicher Rechtsschutzversicherung.
  • Als Arzt solltest du unbedingt den erweiterten Straf-Rechtsschutz einschließen, da Behandlungsfehler schnell den Vorwurf einer vorsätzlichen Körperverletzung nachsichziehen.
  • Bei Regress-Streitigkeiten mit der kassenärztlichen Vereinigung unterstützt dich deine Rechtsschutzversicherung.
  • Bei zwei unserer Top-Anbieter kannst du dich schon vor der Niederlassung im Tarif für niedergelassene Ärzte versichern – zu einem günstigeren Beitrag.

Brauche ich als niedergelassener Arzt eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung ist für niedergelassene Ärzte zwar nicht verpflichtend, aber die Gefahr eines Rechtsstreits ist recht hoch. Schließlich bist du mit Niederlassung nicht mehr „nur“ Privatperson, sondern auch Arbeitgeber und Unternehmer. Hieraus ergeben sich viele Umstände, die zu einem Rechtsstreit führen können.

Was passieren kann…Mögliche Folgen…
Ein Angestellter muss entlassen werden.hohe Prozesskosten, fehlende Liquidität
Ein Ultraschallgerät ist mangelhaft. Der Hersteller verweigert die Nachbesserung bzw. den Austausch des Geräts.Betriebsunterbrechung, hohe Kosten für Prozess und Praxisausfall
Ein Patient klagt, weil vertrauliche Daten des Patienten ohne Einwilligung weitergegeben worden sein sollen. hohe Prozesskosten, Imageschaden
Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.hohe Prozesskosten, Imageschaden, Freiheitsstrafe, Vorstrafe, Verlust der Approbation
Der Pachtvertrag für die Praxisräume wird fristlos gekündigt.hohe Prozesskosten, Praxisausfall = Existenzbedrohung
Abrechnungsprobleme mit der kassenärztlichen Verrechnungsstelle sollen vor dem Sozialgericht geklärt werden. hohe Prozesskosten, fehlende Liquidität
Ursachen eines Rechtsstreits und mögliche Folgen für niedergelassene ÄrztInnen

Zusätzlich zu den o. g. beruflichen Risiken, die sich aus der Niederlassung ergeben, bleiben die privaten Risiken unverändert bestehen.

Welche besonderen Arzttarife für die Niederlassung gibt es?

Spezielle Arzttarife bieten verschiedene Versicherungen am Markt an. Neben DMB Rechtsschutz-Versicherung AG mit dem Tarif KOMedEX hat auch die Itzehoer Versicherung VvaG einen speziellen Arzttarif im Portfolio. Darüber hinaus gibt es einen Tarif der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG sowie den Tarif JURAMED der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherung AG.

In der Regel handelt es sich bei den Rechtsschutztarifen für ÄrztInnen um Kombi-Produkte, die neben den beruflichen Risiken auch die privaten Risiken absichern.

Privat-RechtsschutzPraxis-RechtsschutzVerkehrs-RechtsschutzImmobilien-Rechtsschutz
bestehend aus den Bausteinen
– Berufs-Rechtsschutz im privaten Bereich
– Verkehrs-Rechtsschutz für privat genutzte Fahrzeuge
– Wohnungs-/Immobilien-Rechtsschutz für privat genutzte Immobilien
umfasst die gewerbliche Tätigkeit des Arztes sowie angestellte Mitarbeiter für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeitfür gewerblich genutzte Fahrzeugefür gewerbliche genutzte Praxisräume oder Grundstücke
Bausteine eines Arzt-Rechtsschutzes

Spezial-Strafrechtsschutz – Warum du als Arzt auf keinen Fall darauf verzichten solltest!

Ein guter Arzt-Rechtsschutztarif sollte auch einen Baustein zum erweiterten (häufig auch Spezial)-Strafrechtsschutz enthalten. Damit besteht auch Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus fahrlässigen oder vorsätzlichen Vergehen. Denn leider steht bei einem Behandlungsfehler schnell der Vorwurf einer vorsätzlichen Körperverletzung im Raum. Solche vorsätzlichen Straftaten sind ausschließlich über einen Spezial-Strafrechtsschutz eingeschlossen. Die Versicherung leistet aber nur im Falle eines Freispruchs. Wirst du rechtskräftig wegen einer vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Straftat verurteilt, musst du die Kosten selbst tragen.

Regress-Rechtsschutz – brauche ich das?

Innerhalb eines Quartals rechnest du die gegenüber deinen Patienten erbrachten Leistungen mit der kassenärztlichen Vereinigung ab. Dabei musst du dich an bestimmte Richtlinien halten, die du nicht überschreiten darfst. Überschreitest du diese Richtwerte/-linien um mehr als 25%, wird ein Prüfverfahren eingeleitet. Hier kannst du zunächst Stellung nehmen, warum deine Verordnungen über dem Durchschnitt liegen. Kannst du diesen Mehraufwand aber nicht ausreichend rechtfertigen oder belegen, folgt eine aufwändige Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ab dem zweiten Verstoß kann zu einer Nachforderung (Regress) kommen. Damit du dir für den Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Unterstützung durch einen Fachanwalt holen kannst, ohne die hohen Kosten zu scheuen, solltest du darauf achten, dass dein Vertrag auch eine Leistung für Regress-Verfahren einschließt. Bei manchen Anbietern ist der Regress automatisch im Ärzte-Tarif enthalten, bei manchen musst du ihn als separaten Baustein einschließen. Wenn du unsicher bist, lasse dich gerne von uns beraten.

Kann ich mich schon vor der Niederlassung absichern?

Unsere beiden Top-Anbieter DMB und Itzehoer bieten jeweils ein Vorprodukt zur eigentlichen Rechtsschutzversicherung für niedergelassene Ärzte an. Sobald sich der Gedanke der ärztlichen Niederlassung gefestigt hat und du erste Schritte in die Wege leitest, kannst du die Rechtsschutzversicherung bei den o. g. Anbietern abschließen. Du wirst hier zunächst in eine Art Vorprodukt eingestuft. Sobald die Niederlassung erfolgt ist, wird der Tarif umgestellt und an die tatsächlichen Gegebenheiten deiner Praxis angepasst.

Bei der DMB nennt sich diese Option „Vorsorge-Regelung“: Solange du dich in der Vorbereitung für deine Niederlassung befindest, zahlst du nur 50% des eigentlichen Beitrags.

Die Itzehoer teilt den Niederlassungsprozess in drei Phasen ein:

  • Berufsphase I – Vorbereitung auf die Niederlassung – hierzu zählst du bereits als Student oder wenn du noch Assistenzarzt bist
  • Berufsphase II – sobald du niedergelassen bist
  • Berufsphase III – für den Ruhestand

In den Phasen I und III zahlst du bei der Itzehoer 25% weniger gegenüber dem normalen Beitrag. Der Normalbeitrag wird dabei auf der Basis von 0 angestellten ermittelt. Der Leistungsumfang des gewählten Tarifs bleibt für die beitragsreduzierten Phasen aber vollumfänglich erhalten.

Für Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften bietet die Itzehoer ebenfalls ein spezielles Rechtsschutzkonzept an.

Bei der KS/Auxilia und auch bei ROLAND gibt es zwar keine Möglichkeit, dich schon vor der eigentlichen Niederlassung im Tarif für niedergelassene Ärzte zu versichern. Du hast hier aber die Option, dich im Tarif JURPRIVAT (bei KS/Auxilia) bzw. im Tarif für angestellte Ärzte (bei ROLAND) zu versichern. Im Rahmen der Vorsorge wären hier dann zumindest schon die rechtlichen Streitigkeiten, die im Rahmen der Niederlassung entstehen können, mit versichert. Sobald die Niederlassung dann vollzogen ist, kannst du unkompliziert in den neuen Tarif wechseln.

Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung

Wie bei allen Rechtsschutzversicherungen gibt es auch in den Tarifen für niedergelassene Ärzte Wartezeiten. Diese variieren je nach Bereich, liegen aber in der Regel bei 3 Monaten. Beginnt ein Rechtsstreit innerhalb dieser Wartezeit, erhältst du von der Versicherung keine Leistung. Nur Streitigkeiten, die nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit entstehen, zahlt die Versicherung. Die Wartezeiten entfallen, wenn du von einer Versicherung zu einer anderen wechselst. Hier wird die Vorversicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet.

Insbesondere in den Bereichen Arbeitsrechtsschutz und Mieterrechtsschutz kommst du um eine Wartezeit nicht herum. Daher solltest du die Rechtsschutzversicherung schon weit vor der Niederlassung abschließen, um für alle Fälle abgesichert zu sein.

Darüber hinaus ist es in der Regel auch nicht möglich, rückwirkenden Versicherungsschutz zu erhalten. Daher ist es umso wichtiger, eine entsprechende Versicherung frühzeitig abzuschließen, und nicht erst dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

Modelle mit sinkender Selbstbeteiligung

Viele Versicherer bieten in der Rechtsschutzversicherung eine fallende Selbstbeteiligung an. Konkret heißt das, dass der Selbstbehalt für jedes schadenfreie Jahr reduziert wird. In der Regel geht eine sehr niedrige Selbstbeteiligung mit eher hohen Beiträgen einher. Gleichzeitig lässt sich der Beitrag zur Versicherung mit einer hohen Selbstbeteiligung sehr stark reduzieren. Bei einer sinkenden Selbstbeteiligung durch schadenfreie Jahre kombinierst du beide Vorteile miteinander: mit moderaten Beiträgen hast du im Laufe der Zeit die Möglichkeit, deine Selbstbeteiligung auf ein Minimum zu reduzieren. Hier eine Beispielprämie mit unterschiedlichen SB-Modellen der KS-Auxilia anhand einer BAG mit 2 Praxisinhabern und 4 Angestellten:

Preisbeispiel mit sinkender SB der KS-Auxilia (BAG mit 2 Inhabern und 4 Angestellten, Stand 07/2023)

Bei fallender SB ist die anfängliche Selbstbeteiligung zwar mit 1.000 € recht hoch, dafür ist die Prämie aber über die Jahre konstant niedrig. Hat man dann im Laufe der Zeit durch Schadenfreiheit eine SB von 300 € erreicht, zahlt man dennoch nur 597 € jährlich. Würde man den Vertrag von vornherein mit 350 € Selbstbehalt abschließen, würde man dafür jährlich über 220 € mehr bezahlten. Rechnet man das über 20 Jahre hoch lässt sich hier eine schöne Summe sparen.

Informationsmaterial unserer Top-Anbieter

Informationsbroschüre Auxilia Rechtsschutztarif für Ärzte

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Sandra Möbius
Michael Schreiber erhält Top Bewertungen als unabhängiger Versicherungsmakler und Ärzteberater
Michael Schreiber

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