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Risikolebensversicherung besser über Kreuz

Besser über Kreuz: Erbschaftsteuer in der Lebensversicherung

Risikolebensversicherung übers Kreuz gelegt

Was bei unverheirateten Partnern dringend zu empfehlen ist, macht nicht selten auch bei Ehepartnern Sinn. Eine über Kreuz-Versicherung in der Risikolebensversicherung bedeutet, dass Partner A Versicherungsnehmer ist und Partner B versicherte Person und im zweiten Vertrag Partner B Versicherungsnehmer ist und Partner A versicherte Person.

Die versicherte Person ist jeweils die Person, deren Todesfall versichert wird. Der/die Versicherungsnehmer/-in  ist Vertragspartner der Versicherung und erhält bei Tod der versicherten Person die vereinbarte Summe.

Der Grund für eine solche Konstellation ist die Erbschaftssteuer. Die beste Steuer ist immer die, die nicht anfällt und genau so verhält es sich hier, weil die Todesfallsumme aus der Versicherung nicht zum Erbe gehört.

Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person hingegen identisch, ist der Partner zwar auch bezugsberechtigt für die Todesfallsumme, aber im Falle eines Ablebens fällt die Versicherungssumme dem Erbe zu und ist zunächst steuerpflichtig gemäß Erbschaftssteuer.

Wichtig bei der über Kreuz-Versicherung ist es, dass der Versicherungsnehmer die Beiträge zur Risikolebensversicherung aus eigenen Mitteln bestreitet. Eindeutig wird es dann, wenn nicht von einem Gemeinschaftskonto, sondern vom eigenen Konto abgebucht wird.

Bei verheirateten Paaren

Bei Verheirateten sind die Freibeträge sehr hoch (derzeit = 500.000 Euro) und der Steuersatz beträgt lediglich 7%. Hinzu kommen weitere Freibeträge, z.B. für selbstgenutztes Wohneigentum, fremdvermietete Immobilien und Hausrat. Hier mal ein Beispiel über ein Erbe von insgesamt 750.000 Euro, wobei auf Grund der Freibeträge genau 0,00 Euro Erbschaftssteuer anfallen, denn 7% von Null bleiben Null.

Per Klick zum PDF – Gesamtdokument:

Voransicht Erbschaftssteuer

Trotz dieser sehr hohen Freibeträge, kann eine Konstellation über Kreuz in der Risikolebensversicherung auch unter Erbschaftssteuer-Gesichtspunkten Sinn machen. Wer weiß schon vorher, wie viel man mal an Vermögen aufbaut. Ohne die Variante über Kreuz kommt es in obigen Beispiel bei einen Leistung im Todesfall von 500.000 Euro aus einer Risikolebensversicherung zu einer Erbschaftsteuer von immerhin 4.200 Euro.

Erbschaftssteuer bei Verheirateten mit 500000 Euro Leistung im Todesfall

Besser über Kreuz versichert: unverheiratete Paare

Hierzu schauen wir uns zunächst die Situation an, wenn beide separat versichert sind. Wieder nehmen wir ein Gesamterbe von 750.000 Euro inklusive aller Vermögen an. Bei unverheirateten Paaren beträgt der Freibetrag nicht mehr großzügige 500.000 Euro, sondern nur noch mickrige 20.000 Euro. Gesalzen wird dieses wenig schmackhafte Gericht noch mit einem Steuersatz von derzeit 30%.

Wozu das führt, sieht der interessierte Leser hier (anklicken um alles zu lesen):

Voransicht Erbschaftssteuer bei unverheirateten Paaren

Hier fallen also nun Steuern an von 212.400 Euro. Ein etwaiger Pflichtteil für andere Angehörige (=Kinder) wurde hier nicht berücksichtigt. Der ein oder andere wird nach Ansicht dieser Zahlen dennoch ans heiraten denken, damit das über Jahrzehnte gebildete Vermögen bei den Liebsten verbleibt.

Noch deutlich höher fällt die Erbschaftssteuer aus, wenn nun noch die 500.000 Euro aus einer Risikolebensversicherung auch noch dem Erbe zugerechnet werden.

Erbschaftsteuer bei unverheirateten Paaren inklusive 500000 Euro aus einer Risikolebensversicherung 

In dem Fall sind es also schon 362.400 Euro an Erbschaftssteuer, also 150.000 Euro mehr an abzuführender Steuer. Mit anderen Worten, durch eine Versicherung über Kreuz sparen Sie sich in diesem Fall 150.000 Euro Erbschaftssteuer.

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Autor: Michael Schreiber

Berater für Ärzte

Meinen Service leiste ich vor Ort in meinem Freiburger Büro und via Onlineberatung. Mehr über mich erfahren Sie in der Rubrik ‚Über Michael Schreiber‚.