Abrechnungsdiagnosen – Wie falsche Abrechnungen den Versicherungsschutz gefährden

Falsche Arztabrechungen gefährden den Berufsunfähigkeitsschutz. Gesetzlich Versicherte wissen in aller Regel nicht was Ihr Arzt eigentlich für die Behandlung abrechnet. So passiert es das Gebührenordnungsziffern abgerechnet werden zu denen eine Behandlung nie erfolgt ist.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung prüft aber im Leistungsfall alle Kriterien, die zu einer Leistungspflicht führen. Dazu gehören selbstverständlich auch die Angaben, die ein Versicherter zu seiner Gesundheit gemacht hat.

Als gesetzliche Versicherter haben Sie das Recht, jederzeit bei Ihrer Krankenkasse eine Versichertenauskunft einzuholen. Übrigens können Sie ebenso wie privat Versicherte eine Übersicht über die geleisteten Behandlungen erhalten. Diese Übersicht nennt sich Patientenquittung.
Privat Versicherte erhalten als sogenannte Selbstzahler die Rechnung direkt vom jeweiligen Leistungsträger. Dies wird in den meisten Fällen ein niedergelassener Arzt sein. Andere Leistungsträger sind z.B.: Krankenhäuser und Kliniken, Physiotherapeuten sowie Hebammen. Die Rechnung kann dann entweder zur Erstattung bei der Krankenversicherung eingereicht werden oder man behält die Original-Rechnung (noch), weil man z.B. in den Genuss einer Beitragsrückerstattung kommen möchte oder ein Selbstbehalt noch nicht überschritten wird. In jedem Fall verbleibt die Kopie der Rechnung in den eigenen Unterlagen.

Diese Informationen und jene aus dem Video allein reichen allerdings noch nicht aus.

Empfehlungen:

  • bewahren Sie alle Dokumente sorgfältig auf
  • wie oben beschrieben fordern Sie vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die sogenannte Versichertenauskunft an, die Form der Anforderung ist verschieden, zum Teil sind die Krankenkassen schon so weit, dass ein Anfrageformular im Netz zur Verfügung gestellt, andernfalls finden Sie ein PDF zum ausfüllen und manchmal auch nichts, dann hilft nur eine schriftliche oder telefonische Vor-Anfrage; empfohlene Suchbegriffe für eine bessere Auffindbarkeit: Anforderung Versichertenauskunft + *Name Ihrer Krankenkasse*
  • privat Versicherte greifen auf Ihre Rechnungen/Rechungskopien zurück
  • Sie haben schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Diese kann und sollte geprüft werden, weil der Versicherer im Leistungsfall definitiv prüfen wird ob wirklich geleistet werden muss. Wird nicht geleistet, haben Versicherte tausende Euro umsonst in ihren Schutz investiert.
  • egal ob privat oder gesetzlich versichert, fordern Sie zusätzlich von allen Ärzten/Leistungsträgern eine Auskunft zu Ihrer Patientenakte an, hier besteht eine bindende Verpflichtung zur Auskunft nach §10 Abs. 2 der Berufsordnung für Ärzte
  • auch gesetzliche Versicherte nehmen (gelegentlich) privatärztliche Leistungen in Anspruch, berücksichtigen Sie diese Rechnungen – gemeint sind auch sog. IGeL

Damit der Antrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung korrekt gestellt wird – so fordern Sie Patientenunterlagen an:

Patientenakte+anfordern

Anforderung Patientenunterlagen (PDF)


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telefonische Hilfe wann Sie wollen


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