Keine Steuererstattung ohne Einwilligung in die elektronische Datenübermittlung

Informationen zum Thema Einkommenssteuererstattung und elektronische Datenübermittlung.  Da Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen von der Einkommenssteuer absetzbar sind, ist auch nachvollziehbar, dass Steuerpflichtige Ihrem Anbieter eine Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörden erteilen müssen. Die Anbieter sind zumeist Krankenversicherungen oder Lebens- und Rentenversicherungen. Wozu senden die Versicherungen dann aber noch immer jährlich eine Beitragsbescheinigungen zu? Nun, dieser Umstand und […]