Auszug aus der Berufsordnung der Ärzte: „Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“ (Berufsordnung der Ärzte, §21, Quelle: Bundesärztekammer) Damit dürfte klar sein, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte…