Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung

Wer als Angestellter oder Selbstständiger längere Zeit erkrankt, kann erhebliche Einkommensverluste erleiden. Die Krankentagegeldversicherung sichert genau diese Lücke ab – und ist besonders für Ärzte und Heilberufe von großer Bedeutung.

Wie funktioniert die gesetzliche Lohnfortzahlung?

Als Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall zunächst von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Diese beträgt 100 % des Lohns und dauert maximal 6 Wochen (42 Tage) je Erkrankung (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, EFZG). Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) das sogenannte Krankengeld:

  • Höhe: 70 % des Bruttolohns, maximal jedoch 90 % des Nettolohns
  • Obergrenze: Begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2026: 66.150 €/Jahr); das maximale Krankengeld liegt damit bei ca. 3.258 € brutto/Monat
  • Dauer: Bis zu 78 Wochen (ca. 18 Monate) für dieselbe Erkrankung innerhalb von 3 Jahren

Quelle: § 44 ff. SGB V, Bundesgesundheitsministerium (Stand: 2026)

Wann entsteht eine Versorgungslücke?

Da das Krankengeld auf 70 % des Bruttos begrenzt ist, entsteht bereits bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern eine monatliche Einkommenslücke. Für freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige – z. B. niedergelassene Ärzte in der Anfangsphase – besteht ohne zusätzliche Vereinbarung gar kein Anspruch auf Krankengeld (§ 44 SGB V). Sie können zwar einen erhöhten Beitrag wählen, um Krankengeld ab dem 43. Tag zu erhalten – doch auch das deckt in der Regel nicht das volle Nettoeinkommen.

Was leistet die private Krankentagegeldversicherung?

Eine private Krankentagegeldversicherung schließt die Lücke zwischen tatsächlichem Nettoeinkommen und gesetzlichem Krankengeld. Der Versicherungsnehmer legt den gewünschten Tagessatz (z. B. 100 €/Tag) individuell fest. Die Leistung wird ab dem vertraglich vereinbarten Karenztag (z. B. ab dem 1., 15. oder 43. Tag) ausgezahlt.

Personengruppe Lohnfortzahlung Arbeitgeber GKV-Krankengeld Empfehlung Krankentagegeld
Angestellte (GKV) 100 % für 42 Tage 70 % Brutto (max. ~3.258 €/Mtl.) Aufstockung ab 43. Tag sinnvoll
Selbstständige (GKV, ohne Option) Keiner Kein Anspruch Dringend empfohlen, ab 1. Tag
Selbstständige (GKV, mit Option §53) Keiner 70 % Brutto ab 43. Tag Aufstockung auf Netto sinnvoll
PKV-Versicherte (z. B. angestellte Ärzte) 100 % für 42 Tage PKV zahlt kein Krankengeld Privates Krankentagegeld ab 43. Tag

Quellen: § 3 EFZG, § 44, § 53 SGB V; Bundesgesundheitsministerium (Stand: 2026). Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern können.

Bedarfsermittlung

Wie viel Krankentagegeld Sie benötigen, hängt von Ihrem Nettoeinkommen, Ihren laufenden Kosten und Ihrer Absicherung ab. Nutzen Sie gerne unsere Bedarfsermittlung Krankenzusatzversicherung (PDF) als Orientierung.