Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht

Video: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erklärt (YouTube)

Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks haften Sie für Schäden, die Dritte auf Ihrem Grundstück erleiden oder durch mangelhafte Instandhaltung entstehen. Diese Haftung ergibt sich aus der sogenannten Verkehrssicherungspflicht (§ 836 BGB). Typische Beispiele sind:

  • Passant rutscht auf nicht geräumtem Gehweg und verletzt sich
  • Herunterfallende Dachziegel beschädigen ein geparktes Auto
  • Morsche Äste fallen auf benachbarte Grundstücke
  • Mangelhaft gesichertes Baugerüst verursacht Verletzungen

Für privat genutzte Eigenheime ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht optional – die Privathaftpflichtversicherung deckt das selbst genutzte Eigenheim in vielen Tarifen bereits mit ab. Bei vermieteten Immobilien ist eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hingegen zwingend notwendig, da die Privathaftpflicht nur für selbstgenutzten Wohnraum gilt.

Besonders wichtig: Auch für unbebaute Grundstücke besteht eine Verkehrssicherungspflicht. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollte für jedes vermietete oder unbebaute Grundstück abgeschlossen werden.

Rechtsgrundlage: § 836 BGB (Haftung des Grundstücksbesitzers), Stand 2026