Reiseversicherung – Krankheit, Rücktritt, längere Auslandsaufenthalte
- Reisekrankenversicherung für Urlaubsreisen
- Lange Aufenthalte im Ausland, z.B. als Au Pairs, Schüler, Studenten oder Teilnehmer des Programms Work&Travel – zur Beitragsberechnung zum Vergleichsrechner scrollen
- Krankenversicherungen für längere Aufenthalte im Ausland
Wichtige Informationen zur Reiserücktrittsversicherung finden Sie gleich hier:
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen, sollten Sie gegen alle Widrigkeiten abgesichert sein. Eine Reiseversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse – ob Krankheit, Unfall, Reiseabbruch oder Rücktritt. Besonders im Ausland können Arzt- und Krankenhauskosten erheblich sein, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dort in der Regel nur begrenzte Leistungen (z. B. innerhalb der EU per EHIC-Karte). In vielen Ländern, vor allem außerhalb Europas, entstehen im Ernstfall schnell fünfstellige Kosten für Behandlung und Rücktransport.
Reiseversicherungen im Vergleich
| Versicherungsart | Was ist versichert? | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Reisekrankenversicherung | Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland, medizinisch notwendiger Rücktransport | Empfohlen für alle Auslandsreisen; GKV-Schutz im Ausland ist begrenzt |
| Reiserücktrittsversicherung | Stornokosten bei Reiseabbruch aus versichertem Grund (z. B. unerwartete schwere Krankheit) | Deckung nur bei „nicht vorhersehbarer schwerer Erkrankung“ |
| Reiseabbruchversicherung | Heimreisekosten und nicht verbrauchte Reiseleistungen bei Abbruch während der Reise | Oft als Kombination mit Reiserücktritt erhältlich |
| Reisegepäckversicherung | Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks | Oft durch Hausrat-Auslandsschutz abgedeckt – Doppelversicherung prüfen |
| Auslandskranken Jahrespolice | Weltweiter Schutz für alle Reisen bis 56 Tage/Reise im gesamten Versicherungsjahr | Günstige Alternative zu Einzelreise-Policen bei häufigen Reisen |
Mögliche Einschlüsse einer Reiserücktrittsversicherung
- nicht vorhersehbare schwere Krankheit
- Todesfall in der Familie
- Impfunverträglichkeit
- Komplikationen bei einer Schwangerschaft
- schwerer Vermögensschaden (z. B. Hausbrand)
- Vorladung vor Gericht
- unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
- unerwarteter Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung einer Prüfung an Uni oder Schule
Wichtige Tipps beim Abschluss
- Rechtzeitig abschließen: Die Reiserücktrittsversicherung muss in der Regel innerhalb weniger Tage nach Buchung abgeschlossen werden.
- Vollständige Reisekosten angeben: Geben Sie alle Reisenden und die gesamten Reisekosten an – auch Nebenkosten.
- Reiseabbruch mitversichern: Viele Policen bieten diesen Schutz als günstige Zusatzoption an.
- Jahrespolice prüfen: Bei mehreren Reisen pro Jahr (z. B. Geschäftsreisen, Kurztrips) ist eine Jahres-Auslandskrankenversicherung meist günstiger als Einzelpolicen.
- Ombudsmann-Mitgliedschaft beachten: Nicht alle Anbieter nehmen am kostenlosen Schlichtungsverfahren teil. Folgende Anbieter sind bekannt dafür, nicht Mitglied beim Ombudsmann für Versicherungen zu sein: Allianz Global Assistance (AGA), Europäische Reiseversicherung (ERV), Union Reiseversicherung (URV). Im Streitfall ist dann nur der Rechtsweg möglich.
Quelle: Ombudsmann für Versicherungen (www.versicherungsombudsmann.de); Verbraucherzentrale (Stand: 2026). Bitte beachten Sie, dass sich Vertragsbedingungen und Mitgliedschaften ändern können.
