Reiseversicherung – Krankheit, Rücktritt, längere Auslandsaufenthalte

  • Reisekrankenversicherung für Urlaubsreisen
  • Lange Aufenthalte im Ausland, z.B. als Au Pairs, Schüler, Studenten oder Teilnehmer des Programms Work&Travel – zur Beitragsberechnung zum Vergleichsrechner scrollen
  • Krankenversicherungen für längere Aufenthalte im Ausland

Wichtige Informationen zur Reiserücktrittsversicherung finden Sie gleich hier:

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen, sollten Sie gegen alle Widrigkeiten abgesichert sein. Eine Reiseversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse – ob Krankheit, Unfall, Reiseabbruch oder Rücktritt. Besonders im Ausland können Arzt- und Krankenhauskosten erheblich sein, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dort in der Regel nur begrenzte Leistungen (z. B. innerhalb der EU per EHIC-Karte). In vielen Ländern, vor allem außerhalb Europas, entstehen im Ernstfall schnell fünfstellige Kosten für Behandlung und Rücktransport.

Reiseversicherungen im Vergleich

VersicherungsartWas ist versichert?Wichtiger Hinweis
ReisekrankenversicherungArzt- und Krankenhauskosten im Ausland, medizinisch notwendiger RücktransportEmpfohlen für alle Auslandsreisen; GKV-Schutz im Ausland ist begrenzt
ReiserücktrittsversicherungStornokosten bei Reiseabbruch aus versichertem Grund (z. B. unerwartete schwere Krankheit)Deckung nur bei „nicht vorhersehbarer schwerer Erkrankung“
ReiseabbruchversicherungHeimreisekosten und nicht verbrauchte Reiseleistungen bei Abbruch während der ReiseOft als Kombination mit Reiserücktritt erhältlich
ReisegepäckversicherungVerlust, Diebstahl oder Beschädigung des ReisegepäcksOft durch Hausrat-Auslandsschutz abgedeckt – Doppelversicherung prüfen
Auslandskranken JahrespoliceWeltweiter Schutz für alle Reisen bis 56 Tage/Reise im gesamten VersicherungsjahrGünstige Alternative zu Einzelreise-Policen bei häufigen Reisen

Mögliche Einschlüsse einer Reiserücktrittsversicherung

  • nicht vorhersehbare schwere Krankheit
  • Todesfall in der Familie
  • Impfunverträglichkeit
  • Komplikationen bei einer Schwangerschaft
  • schwerer Vermögensschaden (z. B. Hausbrand)
  • Vorladung vor Gericht
  • unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
  • unerwarteter Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung einer Prüfung an Uni oder Schule

Wichtige Tipps beim Abschluss

  • Rechtzeitig abschließen: Die Reiserücktrittsversicherung muss in der Regel innerhalb weniger Tage nach Buchung abgeschlossen werden.
  • Vollständige Reisekosten angeben: Geben Sie alle Reisenden und die gesamten Reisekosten an – auch Nebenkosten.
  • Reiseabbruch mitversichern: Viele Policen bieten diesen Schutz als günstige Zusatzoption an.
  • Jahrespolice prüfen: Bei mehreren Reisen pro Jahr (z. B. Geschäftsreisen, Kurztrips) ist eine Jahres-Auslandskrankenversicherung meist günstiger als Einzelpolicen.
  • Ombudsmann-Mitgliedschaft beachten: Nicht alle Anbieter nehmen am kostenlosen Schlichtungsverfahren teil. Folgende Anbieter sind bekannt dafür, nicht Mitglied beim Ombudsmann für Versicherungen zu sein: Allianz Global Assistance (AGA), Europäische Reiseversicherung (ERV), Union Reiseversicherung (URV). Im Streitfall ist dann nur der Rechtsweg möglich.

Quelle: Ombudsmann für Versicherungen (www.versicherungsombudsmann.de); Verbraucherzentrale (Stand: 2026). Bitte beachten Sie, dass sich Vertragsbedingungen und Mitgliedschaften ändern können.